Antragsfrist für Vereinsförderung läuft bis Ende Juni

Noch bis zum 30. Juni haben hiesige Vereine und Interessengemeinschaften Zeit, ihre Anträge auf Förderung für das Jahr 2025 bei der Gemeinde Grünheide einzureichen. Anke Beißer sprach für GiB mit Juliane Wulf, in der Gemeindeverwaltung für die Vereinsförderung zuständig, über die Fördermöglichkeiten und die entsprechenden Abläufe.

Frau Wulf, welche Form der Förderung aus dem kommunalen Haushalt gibt es?
Es gibt zwei Formen: die institutionelle und die  projektbezogene Förderung. Dafür wurde eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Vereinslebens in Kraft gesetzt.

Bitte erklären sie doch kurz, was beides beinhaltet
Mit der institutionellen Förderung werden Vereine und Interessengemeinschaften, die zur Gestaltung des Gemeindelebens beitragen, allgemein unterstützt. Die Höhe der Zuwendung berechnet sich über einen festgelegten Schlüssel, der je nach Art des Vereins sowohl die Anzahl der Mitglieder, die Anzahl der mit Hauptwohnsitz in Grünheide lebenden Mitglieder sowie, etwa bei Sportvereinen, die Anzahl der unter 25-jährigen Mitglieder berücksichtigt.

Und dann gibt es die Projektförderung. Hier handelt es sich, wie das Wort schon sagt, um die gezielte Förderung für ein bestimmtes Projekt. Das sollen solche mit Breitenwirkung innerhalb des Gemeindelebens sein, für die die Eigenmittel nicht ausreichen, um das Vorhaben zu realisieren.

Kann ein Verein, eine Interessengemeinschaft beides beantragen?
Ja, die Anträge sind zudem im Aufbau gleich. Und es können auch mehrere Projekte gleichzeitig beantragt werden.

Wer fällt nicht unter den Kreis der förderfähigen Vereine und Interessengemeinschaften?
Gemäß unserer Richtlinie Punkt 1.2 sind politische Parteien, wirtschaftliche Vereine, Kirchengemeinden und überörtliche Verbände bzw. Vereinigungen ausgeschlossen.

In welcher Form muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag kann gerne per Mail an vereine@gemeinde-gruenheide.de geschickt werden, aber auch über den Postweg zu uns gelangen.

Gibt es wiederkehrende Probleme, die bei der Sichtung der Anträge auffallen?
Für mich ist es das erste Mal, dass ich mit der Vereinsförderung befasst bin. Gemäß den Erfahrungen meiner Vorgängerin, Josefin Bußmann, rate ich neben den ausgefüllten Formularen auch gleich an folgende Auskünfte zu denken: die Einnahme-Ausgaben-Prognose für 2025 (Kosten- u. Einnahmeschätzungen), die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Nachweis der Gemeinnützigkeit (bei eingetragenen Vereinen), sowie eine ausführliche Darstellung, wie die beantragten Zuschüsse verwendet werden sollen.  Das kann im Antragsformular oder separat erfolgen.

Wie geht es dann weiter?
Nach Ablauf der Antragsfrist erstelle ich eine Übersicht über alle eingereichten Anträge (institutionell und projektbezogen) und deren Sparten (Heimat, Senioren, Sport). Danach folgt die Beratung im Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur und Senioren. Dieser erhält zur Prüfung der Inhalte die Anträge zudem im Original und legt fest, wie hoch die Summe der einzelnen Zuwendungen ist. Denn die Berechnung basiert nur zu 80 Prozent auf den Vorgaben der Richtlinie. Die restlichen 20 Prozent liegen in der Verantwortung des Fachausschusses. Ist das Paket geschnürt, obliegt die finale Entscheidung der Gemeindevertretung, die die Zuwendungen beschließt.

Wie werden die Mittel abgerechnet?
Wenn die Mittel innerhalb des beantragten Jahres abgerufen werden, ist eine Abrechnung bis zum 15. Februar des Folgejahres vorzulegen. Für die Abrechnung gibt es ebenfalls ein Formular. Alle zugehörigen Belege sind diesem beizufügen.

Von wie viel Geld ist hier die Rede?
Im aktuellen Haushaltsjahr 2024 entfielen auf die institutionelle Förderung 56.711,88 Euro, und die Projektförderung umfasste 25.407,31 Euro. Allerdings haben noch nicht alle Vereine und IG die beantragten Zuschüsse abgerufen. Dafür ist ja auch noch bis Ende des Jahres Zeit.

Können Vereine und IGs auch die Nutzung kommunaler Objekte fördern lassen?
Das ist nicht nötig, denn das ist quasi die nächste Form der Unterstützung. Unsere Grünheider Vereine und IG können die Objekte kostenlos nutzen. Hierfür ist lediglich ein Nutzungsvertrag mit der Gemeinde abzuschließen.

Zur Richtlinie geht es hier.
Das Formular für die institutionelle Förderung gibt es hier.
Das Formular für die Projektförderung gibt es hier.