Beteiligung an Lärmaktionsplanung läuft – Infoveranstaltung anberaumt

Die Lärmaktionsplanung für Grünheide befindet sich in der vierten Runde. Seit 1. und noch bis zum 31. März läuft hierzu die Öffentlichkeitsbeteiligung. Gemeinden mit Straßen, die eine Belastung von mehr als 8200 Fahrzeugen binnen 24 Stunden aufweisen, sind nach deutschem Recht dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie aufzustellen. Da Grünheide an zumindest zwei Bereichen im Gemeindegebiet eine solche Belastung aufweist, läuft das entsprechende Verfahren. Die Mindestanforderungen für die Betrachtung werden gemäß der Lärmkartierung von 2022 an zwei Hauptverkehrswegen erreicht – entlang der Bundesautobahn 10 (östlicher Berliner Ring) und der Landesstraße 38 (östlicher Rand von Hangelsberg). Das umfasst einen Umfang von 5,5 Kilometern. Laut Ordnungsamtsleiter Nico Bauermeister wurde das Untersuchungsgebiet auf Anraten der Gemeinde aber erweitert. So wurde auch die Kreisstraße von Freienbrink bis nach Spreeau ebenso einbezogen wie die Ortsdurchfahrt von Hangelsberg. Somit liegen nun Daten für eine 12 Kilometer umfassende Strecke vor.

Was in den Lärmaktionsplan der Gemeinde gehört

Wichtig zu wissen ist, dass sich die kommunale Planung nur mit dem durch den Straßenverkehr verursachten Lärm auf Trassen im langjährigen Bestand befasst. Neue oder stark veränderte Wege werden bereits in der Planung auch vor dem Hintergrund der erwarteten Lärmbelastung betrachtet und unterliegen nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz vor Lärm. Der Fluglärm und dessen Schutzziele unterliegen dem Gesetz zum Schutz vor Fluglärm, das hoheitlich nicht in Gemeindehand liegt. Für die Kartierung und den Aktionsplan des Schienenverkehrslärms ist die Deutsche Bahn zuständig. Für Lärm, der von Gewerbe sowie Sport- und Freizeitstätten ausgeht, gibt es separate Schutzverordnungen und Richtlinien.

Vielfältige Datengrundlage

Der Analyse liegt eine Vielzahl von Daten, Parametern und Berechnungsmodellen zu Grunde: relevante Informationen zu den Straßen (Lage, Fahrspuren, Belag, Geschwindigkeit, Umgebung), ein digitales Geländemodell, die Hochrechnung von Verkehrsdaten (außerhalb der Pandemie), Lage von Kreuzungen und Ampelanlagen sowie Brücken und Lärmschutzeinrichtungen.

Die bisher nicht erfolgte Verkehrserfassung für die Kreisstraße von Freienbrink bis nach Spreeau wurde im November 2023 eingeholt. Die Ergebnisse haben laut dem Planentwurf keine Anpassung der Daten in der Lärmkartierung erforderlich gemacht. Demnach bleibt es bei zwei betroffenen Bereichen: entlang der Autobahn vornehmlich in Fangschleuse sowie entlang der Ortsdurchfahrt Hangelsberg.

Vorschläge für Lärmminimierung

Für die Lärmminimierung werden im Entwurf erst alle möglichen Maßnahmen samt ihrer Auswirkungen auf die Schallpegel aufgelistet und daraus insgesamt 35 Vorschläge für die Behebung der Grünheider Konflikte abgeleitet. Dazu zählen bezüglich der Autobahn die Einführung des Tempolimits von 120 Kilometern pro Stunde, die schalltechnische Verbesserung des Fahrbahnbelags sowie die Erhöhung der Schallschutzwand von 6,80 auf 8 Meter. Seitens der Landesstraße 38 ist für die Ortslage Hangelsberg ebenfalls die schall-technische Verbesserung des Fahrbahnbelags sowie innerorts Tempo 30 aufgelistet. Und Freienbrink betreffend neben eben diesen beiden Punkten noch ein Durchfahrtsverbot für Lkw (mehr als 7,5 Tonnen).

Fakt ist: Das 69 Seiten umfassende Papier ist keine leichte Kost. Wer durch das prall mit Daten gefüllte Material navigiert werden und die Gelegenheit nutzen möchte, an das federführende Ingenieurbüro Fragen zu stellen, sollte sich den 12. März vormerken. Denn an dem Dienstag wird ab 18.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ins Bürgerhaus Hangelsberg eingeladen. (Anke Beißer)

Wie bei jeder Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Bürger von Grünheide auch beim Entwurf zum Lärmaktionsplan die Gelegenheit, ihre Bedenken, Anregungen und Hinweise schriftlich abzugeben. Das geht per Mail an berlin@mopa.de

oder auf Papier an

Gemeinde Grünheide
Lärmaktionsplanung – 4. Runde
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide

Die Unterlagen sind im Internet sowie zu den Rathaus-Sprechzeiten im Ordnungsamt (Erdgeschoss) einsehbar:
Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr