„Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ – B-Plan liegt im Rathaus aus

Update 22. November 2023: Erneute Auslage vom 22. November bis 21. Dezember 2023

(Stand 3. November 2023) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ sowie der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree, Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ durch Ausgliederung von Flächen gemäß § 10 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz befindet sich derzeit in der Phase der Offenlegung. Die Gemeindevertreter von Grünheide hatten sich nach kontroverser Debatte am 8. Dezember 2022 mehrheitlich für die Aufnahme des Bebauungsplanverfahrens entschieden. Parallel dazu laufen die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes sowie oben erwähntes Verfahrung zur Ausgliederung der betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet. Alle drei Dokumente müssen entsprechend aufeinander abgestimmt sein.

B-Plan befasst sich mit einer Fläche von 169 Hektar

Im B-Plan-Entwurf geht es um eine 169 Hektar große Fläche östlich der Gigafactory, von denen für 70 Hektar bereits im Bebauungsplan 13 „Freienbrink Nord“ (1. Änderung) die baurechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt wurden, die nun aber abgepasst werden sollen. Auf den verbleibenden 99 Hektar will Tesla – wie es der Name des Verfahrens schon sagt – einen Service- und Logistikstandort entwickeln. Zur Begründung heißt es im Text: „Anlässlich der international veränderten Rahmenbedingungen bei der Zulieferung muss die produktionsbedingte Logistik von einer Just-in-time zu einer flächen-intensiven Lagerlogistik umgestellt werden. Gleichzeitig soll am Standort der Ausbau des schienengebundenen Güterverkehrs durch den Bau eines Güterbahnhofs vorangetrieben werden.“

Konkret werden im Entwurf folgende Ziele genannt: Ausweisung von Flächen für betriebliche Nutzungen – dazu zählen die Zentralisierung und Optimierung der Gleisanlagen des Schienengüterverkehrs inklusive Errichtung eines Güterbahnhofs, die Unterbringung von betrieblichen Nebeneinrichtungen, Vertriebs-, Logistik- und Stellplatzflächen, die Ansiedlung eines Reparatur-, Wartungs- und Service-Zentrums, die Ansiedlung von mitarbeiter-relevanten Einrichtungen wie zum Beispiel Erholungs-/ Schulungsräume und Kinderbetreuung. Ein weiteres Ziel ist die Berücksichtigung von öffentlichen Gleisanlagen – dazu zählen die Trassensicherung bzw. Freihaltung einer möglichen Verlegung von Anschlussgleisanlagen öffentlicher Eisenbahn-Infrastruktur zwischen Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) – Warschau und dem Güterverkehrszentrum (GVZ) Freienbrink sowie die Erweiterung des Bahnhofsvorplatzes (Fangschleuse/neu).

Bereits geplante Straßen sollen noch einmal angepasst werden

Laut der im Planentwurf beschriebenen Inhalte geht es wie oben angedeutet neben dem von Tesla angestrebten Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord  auch um eine Anpassung der im B-Plan 13 (1. Änderung) festgesetzten Trassenführung der neuen Landestraße L 386 (Netzergänzung südlich der Bahntrasse) sowie L 23 (mit Bahnüberführung). Dieser planungsrechtlich bereits fixierte Bereich soll in dem aktuellen Verfahren überplant und somit für die Umsetzung optimiert werden. „Gegenüber dem Sachstand ,Fachbeitrag Verkehr‘ der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Freienbrink-Nord“ ergeben sich bei nahezu gleichbleibendem Aufkommen veränderte Verkehrsführungen“, heißt es im Text. Der Schwerlastverkehr werde die Fabrik eher aus Norden anfahren und nicht mehr über die L38 im Süden.

Wer sich tiefgründig mit den Unterlagen befassen will, braucht Zeit. Allein die Begründung samt Umweltbericht umfasst 329 Seiten. Hinzu kommen Planzeichnungen, Maßnahmeblätter zum Artenschutz, zur Erstaufforstung und Waldaufwertung als Kompensationsmaßnahmen, die Fachgutachten sowie „wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie anerkannten Naturschutzverbände“.

Auslage und Frist für Einwendungen laufen bis zum 22. November

Die Unterlagen liegen wie gewohnt im 2. Obergeschoss des Grünheider Rathauses (Am Marktplatz 1) aus – im diesem Fall seit dem 23. Oktober und noch bis zum 22. November. Sie können während der Dienstzeiten wie folgt eingesehen werden:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 15Uhr
Dienstag: 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Zudem sind sie im Internet unter www.gruenheide-mark.de (Bauleitplanung Beteiligung) abrufbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Das ist auf elektronischem Weg per E-Mail an info@gemeinde-gruenheide.de ebenso möglich wie schriftlich auf dem Postweg an Gemeinde Grünheide (Mark), Am Marktplatz 1, 15537 Grünheide (Mark), per Abgabe oder auch zur Niederschrift im Rathaus. (Anke Beißer)

Update: „Aufgrund eines erst nach Beginn der Offenlage identifizierten technischen Fehlers, ist nicht sicher, dass alle relevanten Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde fristgerecht zur Verfügung standen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeinde Grünheide (Mark) vorsorglich dazu entschieden, die Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 60, einschl. der Änderung zur Ausgliederung von Flächen, und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grünheide (Mark) erneut durchzuführen. Der technische Fehler bezog sich insbesondere auf die Biotoptypenkartierung.“ Das teilt die Verwaltung auf der Gemeindehomepage mit. Als neuer Zeitraum zu oben stehenden Dienstzeiten wird der 22. November bis 21. Dezember 2023 genannt. Der Link zur Bekanntmachung finden Sie hier.