Unterlagen zu Tesla-Ausbauplänen liegen noch bis 18. August aus

Seit dem 19. Juli 2023 liegt unter anderem im Rathaus von Grünheide der Antrag über die „Wesentliche Änderung einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer Kapazität von jeweils 100 000 Stück oder mehr je Jahr in 15537 Grünheide (Mark)“ aus – sprich die Unterlagen zu den Ausbauplänen der Gigafactory von Elon Musk. Noch bis Freitag, 18. August, ist Gelegenheit in die fast 20.000 Seiten Einsicht zu nehmen. Auch wenn das Angebot zumindest im Rathaus selbst nur spärlich genutzt wird, wird von der Alternative im Internet offenbar rege Gebrauch gemacht.

Gleich zu Beginn der Auslage hatten nach Angaben des Landesamtes für Umwelt (LfU) – der das Verfahren führenden Behörde – rasch mehr als 1500 Personen das entsprechende Internetportal besucht und seien die Dokumente rund 3000 Mal heruntergeladen worden. Das Interesse ist demnach erwartungsgemäß groß. Drei Wochen später stellt sich die Frage, wie sich das Interesse in der Anzahl von Einwendungen niederschlägt. Darüber konnte das LfU nach eigenen Aussagen aktuell allerdings keine Angaben machen. Auf GiB-Nachfrage hieß es: „In der Genehmigungsverfahrensstelle gehen derzeit kontinuierlich Einwendungen ein. Diese werden nicht tagesaktuell zusammengezählt.“  Erst am Ende der Einwendungsfrist, die bis einschließlich 18. September geht, sei eine Angabe dazu möglich.

Tesla will den Produktionsausstoß seiner Gigafactory Grünheide verdoppeln

Anlass für den Antrag ist das Ziel von Tesla, die bisherige Produktionskapazität zu verdoppeln, statt der bisher jährlich geplanten 500.000 final 1 Million Fahrzeuge zu bauen. Zudem soll die Speicherkapazität der hergestellten Batteriezellen von 50 auf 100 Gigawattstunden pro Jahr gesteigert werden. Das geht mit einer nahezu Verdopplung der Mitarbeiterzahl von derzeit rund 12.000 einher. Was den Inhalt der Unterlagen anbelangt, sind in erster Linie wasserschutzrechtliche Belange betroffen. Da der Standort der Tesla-Fabrik im Konflikt zu den Maßgaben in einem Wasserschutzgebiet steht, wird die Befreiung von Verordnungen beantragt. Dies betrifft folgende Vorhaben: Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage, Errichtung von Grundwassermessstellen, mobile Betankung von Großfahrzeugen, Errichtung und Betrieb der Betriebseinheit Batteriezellfertigung, Errichtung von Kühltürmen inklusive der zugehörigen Rohranlagen, Errichtung und Betrieb von einzelnen Betriebseinheiten der Fahrzeugfertigung, Lagerung von Klärschlamm, Betrieb einer Prozesswasserbehandlungsanlage der Gefahrenstufe D, Erdaufschlüsse sowie Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage. Neben Neubauten sollen zudem bestehende Gebäude und Produktionsanlagen baulich angepasst werden.

Die Unterlagen sind im Rathaus der Gemeinde Grünheide (Am Marktplatz 1) noch Montag (14. August), Mittwoch und Donnerstag von 7 bis 15 Uhr, Dienstag von 7 bis 18 Uhr sowie letztmalig am Freitag von 7 bis 12 Uhr einsehbar. Sie liegen ebenfalls in der Stadt Erkner, im Amt Spreenhagen, beim Landkreis Oder-Spree und im Landesamt für Umwelt an den üblichen Stellen zu den üblichen Zeiten aus.

Einwendungen können an verschiedene Adressen gesandt werden

Einwendungen gegen das Vorhaben können unter Angabe der Vorhaben-ID G01423 schriftlich oder elektronisch an folgenden Stellen eingereicht werden:

Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam; E-Mail: t13@lfu.brandenburg.de
Landkreis Oder-Spree, Dezernat III – Bauen, Ordnung und Umwelt, Breitscheidstraße 7 in 15848 Beeskow; E-Mail: dezernat3@landkreis-oder-spree.de
Gemeinde Grünheide (Mark), Am Marktplatz 1 in 15537 Grünheide (Mark); E-Mail: info@gemeinde-gruenheide.de
Stadt Erkner, Friedrichstraße 6 – 8 in 15537 Erkner; E-Mail: bosse@erkner.de
Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13 in 15528 Spreenhagen; E-Mail: bauen@amt-spreenhagen.de

In der Bekanntmachung des LfU ist für den 23. Oktober, ab 10 Uhr, ein Erörterungstermin in der Stadthalle Erkner (Julius-Rütgers-Straße 4) vorgesehen.

Laut LfU-Sprecher Thomas Frey entscheide die Genehmigungsbehörde allerdings erst nach Ablauf der Einwendungsfrist, ob dieser durchgeführt wird. Dies sei der Fall, „wenn der Inhalt der Einwendungen für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann und einer Erläuterung durch den Einwendungsführer bedarf“.

Erster Erörterungstermin 2020 lief neun Tage

Übrigens, der Erörterungstermin für die erste Genehmigung startete am 23. September 2020, ebenfalls in der Stadthalle Erkner. Er nahm final neun Tage in Anspruch. Die zweite Erörterung, im Herbst 2021, lief als online-Angebot, wurde jedoch wegen eines möglichen Verfahrensfehlers wiederholt. Auf alle Einwendungen, denen Rechnung getragen wurde, wurde in der Begründung des Genehmigungsbescheides hingewiesen. Ist den Einwendungen nicht entsprochen worden, wurde dies im Genehmigungsbescheid kurz begründet“, erläutert Frey. Nachdem aus Potsdam Grünes Licht erteilt war, ist die Teslafabrik in Freienbrink am 22. März 2022 in Betrieb gegangen. Allerdings sind noch zwei gerichtliche Klageverfahren anhängig, wie es auf Nachfrage aus Potsdam heißt: „NABU/Grüne Liga haben ebenso gegen das LfU geklagt wie der Wasserverband Strausberg-Erkner.“ (Anke Beißer)

Zu den Antragsunterlagen geht es hier. Der Bekanntmachungstext lautet wie folgt.