Nachbarschaftshilfe in der Pflege – exklusive Schulung für Grünheider

Lange wurde darum gerungen: Seit Jahresbeginn ist es auch in Brandenburg möglich, dass Einzelpersonen im Rahmen von Nachbarschaftshilfe sich um pflegebedürftige Menschen kümmern und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten können. Das Angebot wird begleitet von dem Slogan: „Miteinander, füreinander und von Herzen gern“.

Monatliche Budget

Jede Person ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, wenn sie zu Hause versorgt wird. Bisher konnte dieses Budget für alltagsunterstützende Angebote von zugelassenen, professionellen Anbietern eingesetzt werden. Jetzt können auch Nachbarn oder Bekannte für ihr ehrenamtliches Engagement eine Aufwandsentschädigung aus diesem Budget erhalten, wenn sie sich als Nachbarschaftshelferinnen oder -helfer registriert haben.

Entlastung für pflegende Angehörige

Im Jahr 2023 lebten in Grünheide 863 Personen mit einem Pflegegrad. Davon wohnten 674 Menschen, das heißt rund 78 Prozent aller Pflegebedürftigen, in der eigenen Häuslichkeit. Nachbarschaftshilfe trägt dazu bei, dass diese Menschen länger in ihrem gewohnten und geliebten Zuhause bleiben können. Zugleich werden die pflegenden Angehörigen spürbar entlastet. Die Helferinnen und Helfer unterstützen ihre Nachbarn, indem sie etwa zusammen etwas Schönes unternehmen, zu zweit Anträge und Formulare bezwingen, im Doppelpack zu Arztterminen oder zum Amt gehen, Einkäufe erledigen, im Haushalt mit anpacken oder sich gemeinsam an E-Mail, Internet, Smartphone & Co. rantasten.

In der Nachbarschaft helfen

Wer schon jetzt seine Nachbarn unterstützt oder sich zukünftig ehrenamtlich in der Nachbarschaftshilfe engagieren möchte, muss sich beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg registrieren. Voraussetzung dafür ist die einmalige Teilnahme an einer kostenfreien Schulung. Dabei erhält man Grund- und Notfallwissen sowie wichtige Informationen zur Registrierung und Abrechnung. Es gibt Schulungsangebote vor Ort und im Internet. (siehe www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de).

Klar geregelt, wer in Frage kommt

Um Nachbarschaftshelferin oder -helfer zu sein, darf man mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein, nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben und nicht zugleich für die pflegebedürftige Person als Pflegeperson tätig sein. Es dürfen nicht mehr als zwei Personen im gleichen Zeitraum unterstützt werden. Wenn die Eltern zustimmen, können auch Jugendliche ab 14 Jahren ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder -helfer werden.

Angebot bei Kümmerin buchbar

Da die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe noch so neu ist, sind die Vor-Ort-Schulungen zur Zeit meistens sehr schnell ausgebucht. Die Grünheider Kümmerin, Kerstin Wasmuth, hat daher in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ) eine Schulung organisiert, die vorerst nicht über das Internet gebucht werden kann. (KW)

Wann: Donnerstag, 25. Juni 2026, von 9 bis 16 Uhr
Wo: Begegnungsstätte Mönchwinkel, Neue Spreeauer Straße 32, 15537 Grünheide (Mark)
Anmeldeschluss: 7. Juni 2026 (Bitte beachten!)

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wer an der Schulung teilnehmen möchte, wendet sich direkt an die Kümmerin.

Kontakt:  Kerstin Wasmuth (Die Kümmerin)
Tel.: 01573 75428052
E-Mail: kuemmerin@gemeinde-gruenheide.de