Spannendes Ehrenamt – jetzt für Schiedsstelle bewerben

Die Schiedsstelle von Grünheide soll neu besetzt werden. Die Amtszeit von Rolf Exner und seinem Stellvertreter Gerd Röhsgen nähert sich nach fünf Jahren dem Ende. Wer Interesse hat, die Nachfolge für das Ehrenamt anzutreten, kann sich noch bis zum 26. September bei der Gemeinde dafür bewerben.

Bewerbung im Hauptamt abgeben

Die Voraussetzungen hierfür sind rasch erklärt: Wer sich meldet, muss das 25. Lebensjahr vollendet haben, in der Gemeinde Grünheide wohnen, im Besitz des Wahlrechts sein und darf keine Vorstrafen aufweisen. Wer sich bei der Gemeinde meldet, muss Vor- und Zuname, Geburtsdatum sowie seine vollständige Wohnadresse angeben – und das schriftlich ans Hauptamt, Am Marktplatz 1, in 15537 Grünheide (Mark).

Außergerichtliche Klärung in Streitfragen

Schiedsleute haben die Aufgabe, Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten, damit die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung finden bevor Klage eingereicht wird. Die Schlichtungsverfahren können sowohl obligatorisch als auch freiwillig sein. Eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung, die im besten Fall am Ende eines solchen Verfahrens steht, sorgt für Kosten- und Zeitersparnis. Anwendung findet dieser Weg zum Beispiel bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wie Sachbeschädigung, Beleidigung sowie Nachbarschaftsfragen und kleinen Vermögensangelegenheiten. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich kann über die Schiedsstelle geregelt werden.

Gute Menschenkenntnis ist eine Grundvoraussetzung

Was die fachlichen Voraussetzungen anbelangt, so sind diese vor allem menschlicher Natur. Es bedarf guter Menschenkenntnis, ausreichend Lebenserfahrung, Durchsetzungsvermögens, Empathie, einer wohl dosierten Portion Geduld und zudem der Fähigkeit, Spannungen abzubauen, lösungsorientiert auf eine Konfliktlösung hin zu wirken sowie unparteiisch zu sein.

Juristischer Vorkenntnisse bedarf es keiner, jedoch der Bereitschaft, an Einführungs- und Fortbildungslehrgänge des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie regelmäßigen Dienstbesprechungen in den Amtsgerichten teilzunehmen.

Wahl ins Amt für fünf Jahre

Schiedsleute werden von der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht bestätigt sowie vereidigt. (Anke Beißer)

Für weitere Informationen stehen als Ansprechpartner die Hauptamtsleiterin Julia Müller (Telefon: 03362 5088-100), der stellvertretende Bürgermeister Christoph Giese (Telefon: 03362 5088-101) sowie Nico Bauermeister (5088-300) – in der Verwaltung für Wahlen zuständig – zur Verfügung.