Nach fünfjähriger Amtszeit sind Rolf Exner und Gerd Röhsgen im Vorjahr aus dem Ehrenamt in der Schiedsstelle der Gemeinde ausgeschieden. Als ihre Nachfolger haben sich Rainer Callenius (66) aus Hangelsberg und Gerd Ritter (79) aus Grünheide beworben. Sie wurden von der Gemeindevertretung in deren Oktobersitzung als Schiedsmann und dessen Stellvertreter gewählt, vom Amtsgericht in Fürstenwalde vereidigt und zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Seit Dezember 2025 ist jeweils am ersten Dienstag in Monat, von 16 bis 18 Uhr, im Beratungsraum des Rathauses eine Sprechzeit eingerichtet. Die beiden erfüllen somit eine Pflichtaufgabe der Gemeinde – denn eine Schiedsstelle ist keine freiwillige Einrichtung, sondern in jeder brandenburgischen Kommune, zwingend erforderlich. Sie soll zu einer Einigung der streitenden Parteien führen oder die Erfolglosigkeit der Schlichtung attestieren und dabei gleichzeitig die Gerichte entlasten.
„Ich konzentriere mich auf die Sache.“
Rainer Callenius hat Landmaschinenbau studiert und war technischer Leiter in einem Sägewerk. In Berlin aufgewachsen, später in Erkner heimisch gewesen, lebt er seit 2006 in Hangelsberg. Er war bereits fünf Jahre als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht in Potsdam als Arbeitgeber-Vertreter tätig. Was das alte, wie das neue Amt eint, ist seine Herangehensweise: „Ich gehe unparteiisch vor, konzentriere mich auf die Sache, abstrahiere das Geschilderte mit Konzentration aufs Wesentliche. Ich betrachte den Sachverhalt losgelöst von allem Emotionalem.“ Der 66-Jährige ist passionierter Ruderer, liebt seinen Garten, Wanderurlaube und zeitgenössische Literatur.
Stellvertreter mit weiterem Ehrenamt
Sein Stellvertreter, Gerd Ritter, ist seit 2013 in Grünheides Ortsmitte zu Hause. Er hat viele Jahre in Mecklenburg-Vorpommern, in Taiwan und vor seinem Umzug in die Gemeinde zuletzt in Berlin gelebt. Der studierte Diplom-Ingenieur verfügt über mehrere Lizenzen als Pilot und war in Ostasien als Fluglehrer und Sicherheitspilot beruflich eingebunden. Als Ruheständler hatte er sich beim Betrieb der „Guten Stube“ im Bürgerhaus Spreeau engagiert und kümmert sich für den Heimatverein um die Chronik vom Ortsteil Grünheide. Zudem spielt der 79-Jährige leidenschaftlich gern Schnellschach – und das dank digitaler Technik mit Gegnern weltweit. „Das hält fit im Denken.“
Regelmäßige Weiterbildungen
Die Schiedsstelle ist mit Schiedsmann und Stellvertreter besetzt, damit immer jemand als Ansprechpartner da ist. Deshalb wiederum sind sie auch zu zweit bei den Sprechstunden vor Ort, um immer möglichst auf dem gleichen Stand zu sein. Auch regelmäßige Weiterbildungen nehmen beide wahr. „Wir stehen im engen Austausch, Entscheidungen trifft aber nur einer. Bin ich da, liegt das bei mir“, erläutert Rainer Callenius. Das Handwerkszeug für den Start haben sie sich in Schöneiche bei dem dortigen Schiedsmann geholt. „Wir pflegen eine gute Kooperation“, betont der Hangelsberger.
Sachverhalt strukturiert vortragen
Was den Ablauf einer Streitschlichtung anbelangt, so kann jeder erst einmal in die Sprechstunde kommen und seinen Sachverhalt möglichst strukturiert vortragen. „Ich empfehle, sich zumindest Stichpunkte zu machen, damit wir über den Kern der Sache reden können“, erklärt Callenius. Kommt es zum Verfahren, also zum eigentlichen Gespräch der Kontrahenten, muss ein Vorschuss in Höhe von 60 Euro geleistet werden, mit dem Auslagen – wie zum Beispiel Porto für die Ladungen – beglichen werden. Die Vorauszahlung wird nach dem Verfahren abgerechnet.
Entschuldigungen werden nicht akzeptiert
Das Erscheinen vor dem Schiedsmann ist übrigens Pflicht, Entschuldigungen werden nicht akzeptiert. „Im Krankheitsfall muss diese bescheinigt werden.“ Schließlich könne man sich ja nicht einigen, wenn nur eine Partei da ist. Die Schlichtung wird protokolliert und muss am Ende ggf. von beiden Parteien unterschrieben werden und hat dann Rechtskraft. „Allerdings geht es nicht um Rechtsprechung und Gesetze. Es geht um die Einigung in einem Streitfall, bei der festgelegt wird, was zu geschehen hat. Wir bringen dafür Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und Ruhe mit.“ Ein Beispiel soll hier helfen: Zerstören die Wurzeln vom Baum des Nachbarn die Einfahrt und landet das Problem vor dem Schiedsmann, kann die Schlichtung mit der Einigung enden, dass der Schaden vom Nachbarn binnen sechs Monaten beseitigt wird. Willigt er ein, ist er verpflichtet, sich daran zu halten. Macht er es nicht, kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, einzuschreiten.
Mail oder Sprechzeit
Wer Hilfe in einem Streitfall benötigt, kann sich per Mail an die Schiedsstelle wenden und zur Sprechzeit vorbeischauen. Auf dem Weg lässt sich auch klären, wie das Verfahren läuft, welche Schritte befolgt werden müssen. Anwendung findet das Angebot zum Beispiel bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wie Nachbarschaftsfragen, Sachbeschädigung sowie Beleidigung. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich kann über die Schiedsstelle geregelt werden. (Anke Beißer)
Info und Kontakt:
Rathaus
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide (Mark)
E-Mail: schiedsstelle.gruenheide@gmx.de
Sprechzeit:
Jeden 1. Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr
Schiedsmann: Rainer Callenius
Stellvertreter: Gerd Ritter


