Neue Grundsteuer B – Wie ist der Stand?

Ab diesem Jahr wird die neue Grundsteuer erhoben. Anke Beißer sprach für „Grünheide im Blick“ mit der Leiterin der Kämmerei, Coretta Penting, über den Stand der Umstellung.

Frau Penting, wie weit ist der Vorgang in der Gemeinde gediehen?
Coretta Penting:
Alle Steuerbescheide wurden inzwischen versendet. Das Finanzamt schickt allerdings weiterhin Daten, die laufend verarbeitet werden. Der Prozess ist noch nicht endgültig abgeschlossen.

Wurden alle Grundstücke neu bewertet und gab es dabei große Schwierigkeiten?
Die Gemeindeverwaltung erstellt mit dem neuen Grundsteuerbescheid einen Folgebescheid auf Grundlage des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes und die Berechnung erfolgt mit unserem Hebesatz. Ob es grundsätzlich Schwierigkeiten bei der Berechnung von Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag gibt, kann nur das Finanzamt beantworten. Ob alle Grundstücke neu bewertet wurden, kann noch nicht eindeutig ermittelt werden – im Rahmen der Steuerreform hat sich vieles gravierend geändert und eine eindeutige Zuordnung und somit Analyse, wie viele Daten noch fehlen, ist daher bisher nicht möglich. Fakt ist, dass das Finanzamt laufend neue Daten und natürlich Korrekturen schickt. Und: Die Bürger sind sehr oft verärgert, weil die Widerspruchsbearbeitung im Finanzamt sehr schleppend voran geht und in der Folge die Bescheide von uns nicht zeitnah angepasst werden können.

Kann die Gemeinde trotzdem im üblichen zeitlichen Turnus die Gebühr erheben?
Ja, wir arbeiten auch in diesem Jahr im üblichen zeitlichen Turnus. Wir hatten eine Vorlaufzeit von etwa eineinhalb Jahren, die wir gut genutzt haben, um alles bestmöglich auf die Grundsteuerreform und alle Arbeitsschritte vorzubereiten. In dieser Zeit wurde eine große Datenmenge verarbeitet. Wir haben jetzt, nach Versendung der Grundsteuerbescheide, eine Flut von Rückfragen von Bürgern, die sukzessive abgearbeitet werden.

Wie groß wird die „Überraschung“ für die Eigentümer? Es heißt ja immer, es wird in der Regel viel teurer ….
Aufgrund des Grundsatzes der Aufkommensneutralität verteilt sich die Steuerlast gleichmäßig auf alle Steuerzahler. Die Aufkommensneutralität war die Grundlage für die Berechnung des Hebesatzes, der mit der Hebesatzsatzung für 2025 beschlossen wurde. Die neue Bewertung der Grundstücke lässt keinen Vergleich mit dem Nachbarn mehr zu. Den Einen erfreut es, dass er weniger zu zahlen hat, ein anderer zahlt nun mehr. Man darf dabei nicht vergessen, dass die Grundstücke seit 1935 nicht mehr bewertet wurden.

Wie geht die Gemeinde damit um, wenn es zu Härtefällen kommt?
Es ist fraglich, ob das eintritt. Und wenn, dann wird die Verwaltung das im Einzelfall prüfen.

Welche Hebesätze gelten?
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 die Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde festgesetzt. Für die Grundsteuer B, also für bebaute Grundstücke, wurden sie von 360 auf 200 von Hundert gesenkt. Für die Grundsteuer A, also land- und forstwirtschaftliche Betriebe, ist es bei 240 v. H. geblieben.

Wie wirkt sich die vom Finanzamt vorgenommene Neuberechnung auf den Haushalt aus?
Die Neuordnung schlägt sich ergebnisneutral nieder aufgrund der Aufkommensneutralität. Wie gesagt, was die einen mehr bezahlen, zahlen andere weniger.

Und wie viele Eigentümer gibt es eigentlich, die Grundsteuer in die Gemeindekasse einzahlen müssen?
Für beide Grundsteuerarten, also A und B, sind es schätzungsweise 5000 Steuerzahler. Im Haushalt schlugen bei der Grundsteuer A bisher jährlich rund 15.000 Euro zu Buche, für die Grundsteuer B waren es zuletzt rund 1,08 Millionen Euro.