Antragsfrist für Vereinsförderung endet am 30. Juni

Die Gemeinde Grünheide (Mark) ruft alle örtlichen Vereine und Interessengemeinschaften dazu auf, Anträge für die Vereinsförderung im Jahr 2027 einzureichen.

Was gefordert wird

Gefördert werden können sowohl institutionelle Förderungen zur Unterstützung der laufenden Vereinsarbeit als auch projektbezogene Förderungen für konkrete Vorhaben, Veranstaltungen oder besondere Aktivitäten. Ziel der Förderung ist es, das vielfältige gesellschaftliche, kulturelle, sportliche und ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde zu stärken und weiterzuentwickeln.

Wer einen Antrag stellen darf

Antragsberechtigt sind alle Vereine und Interessengemeinschaften mit Sitz in Grünheide (Mark), die sich aktiv für das Gemeinwohl und das gesellschaftliche Leben vor Ort einsetzen.

Bis wann die Frist läuft

Die Anträge können noch bis zum 30. Juni 2026 in der Gemeindeverwaltung bei der zuständigen Mitarbeiterin im Amt für Soziales, Bildung und Kultur (Juliane Wulf) eingereicht werden. Die Gemeinde Grünheide bedankt sich bereits jetzt für das große Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen und freut sich auf vielfältige Förderanträge, die das lebendige Miteinander in unserer Gemeinde auch in Zukunft bereichern. (JW)

In einem früheren GiB-Interview hatte Juliane Wulf  das Prozedere erklärt. Die grundsätzlichen Abläufe sind auf den neuen Förderzeitraum übertragbar. Zu dem Artikel geht es hier.
Zur Richtlinie der Gemeinde Grünheide (Mark) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Vereinslebens geht es hier.
Die Formulare für die Förderung gibt es hier.