Aktuell läuft in der Gemeinde für drei planerische Verfahren die öffentlich Auslegung, haben Bürgerinnen und Bürger von Grünheide die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken abzugeben. Bei den Verfahren handelt es sich um den Bebauungsplan 57 „Gewerbegebiet Hangelsberg Nord“ (Auslage vom 28. Januar bis 28. Februar 2025), den Bebauungsplan 53 „Feuerwehr – Neu Mönchwinkel“ sowie die damit korrespondierende Änderung des Flächennutzungsplanes Mönchwinkel (beide 6. Februar bis 7. März).
Die Unterlagen können im 2. Obergeschoss des Grünheider Rathauses zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden und sind auch online auf der Gemeindehomepage unter dem Stichwort Bauleitplanung verfügbar.
Hürde für B-Plan „Gewerbegebiet Hangelsberg Nord“ soll fallen
Mit dem veränderten Entwurf zum Hangelsberg betreffenden Bebauungsplan geht die Aussicht einher, dass die ECE Group, ein Unternehmen der Hamburger Otto-Versandhausfamilie, die das Gewerbegebiet erworben hat und entwickeln will, endlich mit dem Schulneubau auf dem Areal nahe dem Bahnhof beginnen kann. Die Genehmigung hierfür wurde bisher nicht erteilt, weil die Befreiung einzelner Teilflächen aus dem Landschaftsschutz ausstehend war. Mit der nun vorliegenden Änderung zur bereits am 14. Dezember 2023 beschlossenen Satzung liegt ein Kompromiss auf dem Tisch, der das Projekt zum Laufen bringen soll. Zudem bildet der B-Plan die Grundlage für den Bau der neuen Landesstraße, die das Gewerbegebiet erschließt und an die Landesstraße 38 in Höhe der Kreuzung am Ortsrand von Hangelsberg mit Abzweig nach Spreetal und Mönchwinkel anbindet. Das Plangebiet wurde im Norden um rund vier Hektar reduziert, was einen verringerten Eingriff in den Naturraum und einen geringeren Waldverlust mit sich bringt.

Neben der Flächenreduzierung ist dem Planentwurf auch zu entnehmen, wie der Ausgleich für die zu fällenden Waldbestände geregelt werden soll. Demnach ist festgelegt, dass rund 27,2 Hektar über Erstaufforstungen von Laubmischwald (Laubbaumanteil mindestens 70 Prozent) in den Gemarkungen Grunow, Merz und Krügersdorf bei Beeskow sowie knapp 43 Hektar über den Waldumbau von reinen Nadelwäldern (vorrangig durch Stieleichen) in den Gemarkungen Fürstenwalde und Braunsdorf kompensiert werden sollen.
Nach der Offenlage: Abwägung, Beratung und Beschluss
Dem B-Plan-Entwurf ist zu entnehmen, welche Ansiedlungen auf dem Gewerbegebiet vorgesehen sind und mit dem Papier festgeschrieben werden sollen. Neben dem Bildungsstandort für die Grundschule geht es um Forschung, Dienstleistung, Büro, Einzelhandel, Lager, Handwerk und Leichtindustrie sowie Distribution. Der Zeitplan sieht vor, dass bis zum 6. März die Abwägung der eingebrachten Stellungnahmen erfolgt und diese dann am 13. März im Bauausschuss sowie am 20. März in der Gemeindevertretung final behandelt werden.
Forstwege müssen angepasst werden
Laut Bauamtsleiterin Claudia Kulosa ist durch die B-Planung ein Konflikt mit dem Landesforstbetrieb hinsichtlich der Forstwege entstanden, die teilweise verschwinden, neu oder wiederhergestellt werden müssen. „Dieser Konflikt muss in dem Verfahren gelöst werden. Aufgrund der Forstwegeplanung ist eine erneute Beteiligung erforderlich. Diese beschränkt sich auf die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange und ist ab 18. Februar erfolgt.“ Zudem müsse das Forstwegekonzept als Folge des B-Plans beschlossen werden. „Da es aber nicht Bestandteil der ursprünglichen Unterlagen war, muss das separat geschehen.“
Planerische Grundlage für neues Feuerwehrdepot
Auch im Fall von Neu Mönchwinkel reagiert die Gemeinde auf Einwände, die seitens übergeordneter Behörden signalisiert wurden. So war ursprünglich vorgesehen, nicht nur das Areal in direkter Nachbarschaft zum Heimatmuseum als neuen Feuerwehrstandort zu entwickeln, sondern gleich noch die Lücke zur Wohnbebauung von Neu Mönchwinkel zu eben diesem Zweck, nämlich Wohnen, zu schließen. Diese Planungsziele werden nun getrennt, vorerst nur die planerischen Grundlagen für das Depot gelegt.

Festgelegt wird auch hier, wie die mit dem Projekt einhergehende Eingriffe in den Naturraum, vor allem versiegelte Flächen, ausgeglichen werden sollen. Dazu ist nachzulesen, dass durch das Gerätehaus 813 Quadratmeter betroffen sind und aufgrund der Pflasterflächen weitere 1062 Quadratmeter. In Summe geht demnach eine Biotopfläche von 1875 Quadratmetern verloren. Die für das „Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ fällige Kompensationszahlung in Höhe von 52.000 Euro soll dem Naturschutz in der Gemeinde zugutekommen. Ausgewählt wurde hierfür ein Projekt zur „Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes am Tiefen Luchgraben/Königsbruch“ im Ortsteil Kagel. Das Gebiet befindet sich nördlich der Seenkette Bauernsee/Liebenberger See.
Zwei Wiesen sollen aufgewertet werden
Mit einer zweckgebundenen Kompensationszahlung in Höhe von insgesamt 41.565 Euro für das „Schutzgut Boden“ soll zudem die komplexe Maßnahme „Naturschutzfachliche Aufwertung der Scharnweberwiese und der Karutzseewiese in Erkner“ begünstigt werden.
Flächennutzungsplan muss angepasst werden
Mit der Änderung des Bebauungsplanes 53 macht sich auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes von Mönchwinkel erforderlich. Diese befindet sich nun ebenfalls in der Auslage. (Anke Beißer)
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden: elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde-gruenheide.de oder direkt online über den Button Stellungnahme. Bei Bedarf können Einwände auch auf anderem Weg abgebeben werden.