Für die Entwicklung einer gut 14 Hektar großen Fläche in Kagel-Möllensee wird gegenwärtig am Bebauungsplan Nr. 48 „Kagel-Möllensee – Nördlich Elsensee und Erich-Weinert-Straße“ gearbeitet. Ziel ist es, Baurecht für ein Wohngebiet mit einer großen landschaftlichen Prägung zu schaffen. Wer den Bereich kennt, weiß, dass es sich hier vom Charakter her um eine Waldsiedlung handelt. Und das soll laut den grundlegen Prämissen auch so bleiben.
In Kürze tagt der Bauausschuss zu dem Thema
Das Verfahren wurde bereits im September 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss der damaligen Gemeindevertretung angestoßen. Mittlerweile ist es so weit gediehen, dass es wieder in den Fokus des Gremiums rückt. Aufgrund von Bürgeranfragen ist es Bauamtsmitarbeiterin Katja Welkisch wichtig, auf die bevorstehenden Schritte hinzuweisen und den Ablauf ein wenig näher zu erläutern: „Der Vorentwurf mit seiner Begründung ist erarbeitet und soll nun durch die Gemeindevertretung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen werden.“ Zum unmittelbar bevorstehenden zeitlichen Ablauf verweist sie auf die Bauausschusssitzung am 1. Juli und die Gemeindevertretersitzung am 3. Juli .
Offenlage bietet Möglichkeit der Stellungnahme
Liegt der Beschluss zur Offenlage vor, werde dieser Vorentwurf mit der Begründung öffentlich zugänglich gemacht. Das geschieht üblicherweise im Geoportal auf der Internetseite der Gemeinde sowie im Rathaus. Ab dann stehen die Unterlagen für mindestens 30 Tage zur Einsicht zur Verfügung. „Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgt 14 Tage zuvor, ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde und in den Schaukästen.“ Während der Offenlegung hat jeder Bürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Auf die hierfür vorgegebenen Konventionen wird in der Veröffentlichung dann dezidiert hingewiesen.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung voraussichtlich im August
Als Zeitraum für die frühzeitige Beteiligung wird derzeit der Monat August angepeilt – natürlich vorbehaltlich des Beschlusses der Gemeindevertreter. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist werden sämtliche Anmerkungen und Hinweise aus den Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Dieser wird dann erneut im Bauausschuss behandelt und durch die Gemeindevertretung für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in die nächste Runde geschickt. Wie in der Phase des Vorentwurfs besteht während der Offenlage erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertreter
In einem letzten Schritt werden sämtliche Anmerkungen und Hinweise aus den Stellungnahmen im Bauausschuss abgewogen. Zuletzt beschließt die Gemeindevertretung die Abwägung und die Satzung. Wann mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen ist, lässt sich laut der Verwaltungsmitarbeiterin aktuell nicht abschätzen, weil das von der Anzahl und vom Umfang der Stellungnahmen abhängig ist
Katja Welkisch verweist darauf, dass es sich um die Aufstellung eines „Bebauungsplans der Innenentwicklung nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren“ handelt. „Hierbei ist die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich.“ Die Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter, wie die zum Beispiel Menschen, Pflanzen, Tiere, Boden und Wasser werden in der Begründung des Vorentwurfes benannt. (Anke Beißer)
Mit dem Plan verfolgt die Gemeinde folgende Ziele:
1. Sicherung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung eines planungsrechtlich gegenwärtig als Wochenendhausgebiet einzustufenden Baugebietes in ein Wohngebiet
2. Sicherung einer behutsamen Entwicklung unter weitgehender Beibehaltung der typischen Strukturmerkmale des Siedlungsgebietes wie der relativ extensiven Bebauung mit hoher landschaftlicher Prägung (überwiegend mit Charakter einer Waldsiedlung) und einer kleinteiligen Wohnbebauung
3. Sicherung einer geordneten und effektiven verkehrlichen Erschließung.